Geschenkboxen für Mitarbeiter
Überrasche Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden mit einzigartigen Geschenkboxen. Perfekt für Jubiläen, Geburtstage und besondere Anlässe.
Geschenkbox für Mitarbeiter und Geschäftspartner: Vorteile mit der Straussbox

Maximale Wirkung, minimaler Aufwand
Mit unseren Straussboxen wird Schenken für Unternehmen so einfach wie nie. Unsere Geschenkboxen sind flexibel anpassbar – egal ob für kleine Teams oder große Konzerne. Hochwertige Inhalte hinterlassen einen bleibenden Eindruck bei Mitarbeitenden und Geschäftspartnern.
Boxen nach Wunsch & Whitelabeling
Unternehmen können Straussboxen individuell nach Anlass, Branche oder saisonalen Anforderungen zusammenstellen und so ihre Wertschätzung mit einer persönlichen Note ausdrücken. Mit unserem Whitelabeling-Service lassen sich die Boxen vollständig ans Branding anpassen, sodass jedes Geschenk das Look & Feel der Unternehmensmarke widerspiegelt.
Unser Abo-Modell
Mit unserem Abo-Modell bei der Straussbox können Unternehmen sicherstellen, dass Geschenkboxen zum richtigen Zeitpunkt an Mitarbeiter oder Geschäftspartner verschickt werden, ohne dass sie sich darum kümmern müssen. Das bedeutet: keine verpassten Geburtstags- oder Jubiläumsgeschenke mehr. Die Planung und der Versand werden automatisch übernommen. Damit entsteht weniger administrativer Aufwand und mehr Zeit für das Wesentliche.
Geschenkbox für Mitarbeiter: Jetzt anfragen

Anfrage stellen
Schreibe uns eine E-Mail mit deinem Anliegen an: firmenkunden@die-straussbox.de oder verwende unser Kontaktformular.
Individuelle Beratung
Unser Team berät dich persönlich, um die perfekten Straussboxen für dein Unternehmen zu finden – ganz nach individuellen Bedürfnissen und Anlässen.
Angebot und Bestellung
Du erhältst ein Angebot und kannst uns bequem beauftragen. Wir kümmern uns um den gesamten Prozess und stehen dir zu allen Fragen und Wünschen zur Seite.
Geschenkbox kaufen und verschicken: Häufig gestellte Fragen & Antworten
Gibt es eine Mindestbestellmenge?
Gibt es eine Mindestbestellmenge?
Für Standardboxen gibt es keine Mindestbestellmenge – es können Boxen in beliebiger Stückzahl bestellt und versendet werden. Falls du jedoch eine individuelle Gestaltung der Boxen wünschst (z.B. mit eigenem Inhalt), gilt eine Mindestabnahme von 50 Stück. Bei einer kompletten Individualisierung (z.B. Branding des Kartons mit deinem Logo) beträgt die Mindestbestellmenge 250 Stück. Melde dich einfach bei uns – wir helfen dir gerne weiter!
Welche Individualisierungsoptionen gibt es?
Welche Individualisierungsoptionen gibt es?
Für Firmenkunden bieten wir vielfältige Individualisierungsoptionen. Du kannst entweder aus unserem Sortiment kuratierte Boxen für bestimmte Anlässe wählen oder die Boxen ganz individuell nach deinen Wünschen zusammenstellen. Vom Design der Box (Look & Feel) bis hin zu speziellen Inhalten – alles lässt sich an den Anlass oder das Unternehmen anpassen. Wir beraten dich gerne, um die perfekte Lösung für deine Bedürfnisse zu finden!
Können die Boxen an verschiedene Adressen versendet werden?
Können die Boxen an verschiedene Adressen versendet werden?
Ja, das ist möglich! Für eine größere Menge bitten wir um eine direkte Kontaktaufnahme, da im Shop der Versand nur pro Bestellung möglich ist, was bei vielen Adressen unpraktisch werden kann. Sprich uns einfach an, und wir kümmern uns um den Versand per Sammelauftrag – ganz unkompliziert!
Können Unternehmen eigene Inhalte in die Boxen legen?
Können Unternehmen eigene Inhalte in die Boxen legen?
Ja, Unternehmen können ihre eigenen Inhalte in die Boxen integrieren, um sie noch individueller zu gestalten. Diese Option bieten wir ab einer Menge von 50 Stück an. Melde dich einfach bei uns, wir helfen gerne bei der Umsetzung!
Sind die Boxen zu versteuern?
Sind die Boxen zu versteuern?
Die Geschenkboxen sind bis zu einem Wert von 50 Euro pro Monat steuerfrei, wenn sie als Sachzuwendung an Mitarbeiter übergeben werden. Laut Einkommensteuergesetz (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) gelten Sachzuwendungen bis zu diesem Betrag als steuerfrei. Auch die Sozialversicherungsbeiträge entfallen, gemäß der Sozialversicherungsentgeltverordnung (§ 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV).Sollte der Wert der Boxen diesen Betrag überschreiten, wird der darüber liegende Betrag steuerpflichtig.